§ 57a Ausbildung und mehr!
Sie wollen sich als geeignete Person gemäß § 3 PBStV schulen lassen ("Pickerl Überprüfung") oder benötigen eine Weiterbildung zur Erneuerung Ihres § 57a Bildungspasses?
Hier finden Sie alle § 57a Schulungen, § 57a Grundausbildung, § 57a Periodische Weiterbildung, § 57a Erweiterungsschulung für LKW, § 57 a Bremsenschulung,
§ 57a Webinare, aber auch Hochvolt Kurse (HV1, HV2, HV3) und vieles mehr! Alle § 57 Kurse und KFZ-Ausbildungen können hier direkt gebucht werden.
Schulungsort
Automotive Akademie
c/o Mobilitätscampus
Am Freihof 23
1220 Wien
Bitte beachten: Der Kurs "Erweiterungsschulung über 3,5 Tonnen" findet als einziger Kurs nicht am Mobilitätscampus, sondern bei der Firma Pappas statt. Adresse: IZ-NOE Süd, Straße 4, 2355 Wr. Neudorf
Wir empfehlen die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gibt im Mobilitätscampus keine Parkmöglichkeiten, außerhalb des Mobilitätscampus gilt die Wiener Parkplatzordnung (Parkpickerl):
U1, Station Kagraner Platz
Die Automotive Akademie ist eine Marke des Österreichischen Wirtschaftsverlages und führt die §57a-Schulungen im Auftrag der Landesinnung der Fahrzeugtechnik Wien durch. Teilnehmer*innen erklären mit ihrem Besuch, ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH zu akzeptieren.
So können Sie uns erreichen:
Häufige Fragen
§57a-AUSBILDUNGEN
Grundschulung § 57a bis/über 3,5 t
- Geselle / abgeschlossene Lehre: Lehrabschlussprüfung und danach 2 Jahre Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich
- ODER: Meister nach abgeschlossenem 5-teiligem Meisterbrief-Modul (Meisterprüfung) kann man sofort zur Grundschulung § 57a antreten
- ODER: Diplom der Fakultät für Maschinenbau oder Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität, Studienrichtung Montanmaschinenwesen und danach 1 Jahr Praxis in einem §57a-Betrieb in Österreich
Erweiterungsschulung über 3,5 t (ist gemeinsam mit dem Bremsenkurs Voraussetzung für die Überprüfung über 3,5t)
- Absolvierte Grundschulung §57a bis 3,5 t
Bremsenkurs Grundschulung (wird für die Überprüfung über 3,5t benötigt)
- Absolvierte Grundschulung §57a über 3,5 t
Bremsenkurs Periodische Weiterbildung (alle drei Jahre fällig)
- Absolvierte Bremsen-Grundschulung §57a
Periodische Weiterbildung § 57a (alle drei Jahre fällig)
- Absolvierte Grundschulung §57a
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/wer-darf-ueberpruefen.html
Grundschulungen:
- Kopie eines Ausbildungsnachweises (Lehrabschluss-, Meister- oder Werkmeisterprüfungszeugnis)
- Nachweis über die erbrachte Praxis (Praxiszeiten) in einem §57a-Betrieb (dazugehöriges Formular erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung)
- Bei einer Grundschulung werden alle mitzubringenden Unterlagen von der Landesinnung Wien eingesammelt. Der Bildungspass wird von der Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik ausgestellt und Ihnen per Post zugesendet.
Periodische Weiterbildungen:
- Bildungspass
- Der verlängerte Bildungspass wird von der Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik ausgestellt und Ihnen per Post zugesendet.
Die Kosten für die Ausstellung des Bildungspasses betragen für alle Schulungen € 35,- und sind NICHT in der Kursgebühr inkludiert.
Der Bildungspass ist bis zu 3 Jahre nach der letzten absolvierten Grundschulung bzw. Periodischen Weiterbildung gültig. In Ausnahmefällen gilt eine zusätzliche Toleranzfrist von 4 Monaten.
Bei Fragen zum Bildungspass wenden Sie sich bitte direkt an die ausstellende Behörde. In Wien ist das:
Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik
Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien
Frau Andrea Vogl
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020 Wien
T: + 43 1 514 50 - 2394
E: fahrzeugtechnik@wkw.at
W: https://www.wko.at/wien/fahrzeugtechnik
Alle weiteren Landesinnungen:
https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/landesinnungen-fahrzeugtechnik.html
Seit 16. April 2022 gelten folgende Regeln:
- Keine Einschränkungen und keine Kontrollen
- Keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske
- Wir empfehlen weiterhin, Speisen und Getränke nur an Sitzplätzen in den Vortragsräumen einzunehmen
- Personen, die sich an einem Tag der Schulung krank fühlen, oder Symptome aufweisen, sollen keinesfalls am Kurs teilnehmen!